- 36 - Ein erstes Treffen mit den Präsidenten fand am 19.06.2023 statt. Die Vereine wurden im Herbst befragt. Ein weiterer Austausch mit den Präsidenten fand am 10.11.2023 statt. Die Delegiertenversammlung vom 08.03.2024 in Corpataux beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines konkreten Entwurfs. Der Präsident konnte ein Jahr später, am 14.03.2025, bei derselben Versammlung in Jaun über die Arbeit dieser Gruppe berichten. Ein Statutenentwurf konnte somit bis Ende Mai 2025 zur Konsultation vorgelegt werden. Es gingen zwei Stellungnahmen ein, auf deren Grundlage die endgültige Fassung erstellt und dem SSV vorgelegt wurde. 3. Informationen zum FSSV-Rechnungsabschluss Diese Informationen sollen den Delegierten einen Überblick über die aktuelle Finanzlage verschaffen. Es handelt sich dabei nicht um einen formellen Jahresabschluss. Die Rechnungsprüfer haben die Konten daher nicht geprüft. Die endgültige Fassung des Jahresabschlusses 2025, der am 31.12.2025 erstellt wird, wird im Jahresbericht vorgestellt und bei der ersten Versammlung unseres neuen Kantonalverbands zur Abstimmung gebracht. Der Kassier präsentiert unsere derzeit bekannten Aufwendungen und Erträge. Einige Posten sind endgültig, andere werden sich noch ändern. Die Fonds werden wie in den letzten Jahren für den Bereich Junioren/Nachwuchs eingesetzt. Der aktuelle Stand weist Aufwendungen in Höhe von CHF 26'435.55 und Erträge in Höhe von CHF 28'197.45 aus. 4. Beschluss zur Auflösung des FSSV Als wir zum Hauptpunkt unserer Tagesordnung kommen, fragt der Präsident, ob die Versammlung eine geheime Abstimmung wünscht. Da sich niemand dafür ausspricht, wird die Abstimmung durch Handzeichen durchgeführt. Der Präsident präzisiert noch, dass unsere heutige Abstimmung über die Auflösung nur gültig ist, wenn auch der FKSV ihre Auflösung beschließt. Der Antrag auf Auflösung wird zur Abstimmung gestellt und einstimmig, ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen, angenommen. Im Namen des Vorstands dankt der Präsident den Delegierten für die Unterstützung seines Antrags. 5. Beschluss über die Übertragung des Vermögens und des Archivs des FSSV Statutarisch geht das Vermögen des FSSV an den SSV über, um einem neuen Verein mit denselben Zielen zur Verfügung gestellt zu werden. Da der neu zu gründende Kantonalverband dieselben Ziele wie unser Verein verfolgt, macht es keinen Sinn, das Vermögen für einige Stunden an den SSV zu übertragen. Es ist besser, es direkt an den neuen Kantonalverband zu übergeben. Das Archiv des FSSV soll ebenfalls an den neuen Kantonalverband übergehen, der für dessen Aufbewahrung am besten geeignet ist. Der Antrag auf Übertragung des Vermögens und des Archivs wird zur Abstimmung gestellt und einstimmig, ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen, angenommen.
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