Infos SCTF
Schiesskurs Gewehr 50 – 300m 2025
Daten :
Di 08.04.2025 18.30 – 21.30
Theorie-Abend
——————-
Sa 03.05.2025 09.00 – 12.00
Sa 03.05.2025 13.30 – 16.30
Praxis
——————-
Ort :
Theorie 300m-Schießstand Galmiz
Schießen 300m Galmiz
Schießen 50m Schmitten

Informationen

Anmeldeformular
Inscription :
Pascal Tinguely
p.tinguely@bluewin.ch
Délai d’inscription : 02.04.2025
Schiesskurs Pistole 2025
Daten:
Theorie Hybrid
Mo 07.04.2025 1830 – 2130
——————-
Theorie Präsenz
Do 10.04.2025 1830 – 2130
——————-
Praxis Präsenz
Sa 12.04.2025 0900 – 1600

Informationen
Anmeldung:
Urs Jenny
jennyu@bluewin.ch
Anmeldefrist: 23.03.2025
Wichtige Informationen zur Reglement 2025 SGM-G300
4. TEILNAHME
Jede Sektion (Schützengesellschaft) kann mit einer beliebigen Anzahl Gruppen in allen Feldern teilnehmen. Entsprechend den Ausführungsbestimmungen für die Vorrunden des SSV, beginnt die SGM-G300 am 1. März 2025. Schützen welche an der SGM-G300 teilnehmen, müssen im Besitz einer gültigen Lizenz (Aktiv-A-Mitglied) ihres Stammvereines sein. Der Eintrag des Stammverein in der SAT-Admin muss zwingend vor dem 1. März 2025 erfolgen. Jeder Schütze darf jedoch pro Runde (Durchgang) nur in einem Feld und in einer Gruppe schiessen. Mit seiner Unterschrift zeichnet der Bezirksverantwortliche verantwortlich für die Einhaltung und Kontrolle der SSV – Weisung für das Lizenzwesen und der Vorschriften dieses Reglements. SGM-G300.

Reglement KGM-G300 2025
Tir du Jubilé du 200ème
Dates :
22 – 23 – 24 août 2025
29 – 30 août 2025

Information

Frist für Beitragsgesuche «Spitzensportler und Talente»
15. Februar
An die Verbände, Vereine und Klubs, die Mitglied des FVS sind,
die für ihre Athleten eventuell ein Beitragsgesuch «Spitzensportler und Talente» einreichen können
die Frist für Beitragsgesuche «Spitzensportler und Talente» der 15. Februar ist. Die Richtlinien können auf der Webseite https://www.fr.ch/de/sport-und-freizeit/sport-und-freizeit/loro-sport heruntergeladen werden.
Die Bedingungen sind unter anderem:
- seit mindestens zwei Jahren Mitgliedschaft in einem Klub des Kantons und im Kanton wohnhaft sein.
- eine individuelle Sportart ausüben und nicht eine Mannschaftssportart
- Inhaberin oder Inhaber einer Swiss Olympic Talent Card Typ «Regional» oder höher mit einem Gültigkeitsdatum von 2024 sein. In einigen Fällen, wenn der Athlet über 20 Jahre alt ist und keine Swiss Olympic Card besitzt, aber nachweisen kann, dass er 2024 Teil eines nationalen Kaders war, kann sich möglicherweise die Kommission mit der Angelegenheit befassen (es muss sich wirklich um einen nationalen Kader handeln und nicht nur um eine Einladung zur Teilnahme an nationalen Lagern).
Beitragsgesuche müssen online über die elektronische Plattform des Kantons Freiburg (https://egov.fr.ch/) durch den Klub oder den Verband eingereicht werden. Im Anhang finden Sie eine Erklärung, sowie ein Formular, mit dem Sie bei Bedarf Daten von Athleten sammeln können. Vielen Dank im Voraus, dass Sie Ihre Klubs informieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Christine Güdel (lorosport@fr.ch oder +41 26 305 44 95). Wenn Ihr Telefonanruf nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, da ich nur am Dienstag- und Mittwochmorgen arbeite.

Empfehlung des kantonalen Verbandes für ein Gesuch für eine finanziellevvUnterstützung an Spitzensportler/innen und Talente

Basisangaben zum Athleten

Beitragsgesuch für Spitzensportler oder Talente

LoRo Sport Neues
Beitragsgesuche werden ab sofort online über die elektronische Plattform des Kantons Freiburg: https://egov.fr.ch eingereicht.
Die Bereiche, für die Anträge gestellt werden können, bleiben die gleichen und die in den Online-Formularen erforderlichen Informationen sind die gleichen wie in den Papierformularen.
Der Unterschied besteht darin, dass sich der Sportverband oder der Sportklub zuerst in eGov registrieren muss und diese Registrierung dann vom LoRo-Sport-Sekretariat genehmigt werden muss, bevor Beitragsanträge eingereicht werden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Christine Güdel (lorosport@fr.ch oder +41 26 305 44 95). Wenn Ihr Telefonanruf nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, da Christine nicht jeden Tag arbeitet.
Wichtige Informationen für Besitzer einer verbotenen Waffe mit Ausnahmebewilligung
Schützen, die eine verbotene Waffe erworben haben, wie zum Beispiel ein Stgw 57 oder ein Stgw 90 und dazu eine Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiessen erhalten haben, unterstehen einer Pflicht, welche nach 5 und 10 Jahren zu erfüllen ist. Referenz: Art. 28d, Waffengesetz.

Information über die Verpflichtung

Formular für die Meldung
Du musst alle deine Waffen registrieren !
letzter Termin 14.08.2022




Alle Formulare für die Registrierung finden Sie hier
_

Waffen in Kürze